Qualität von Gerichtsgutachten

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Zur „Qualität von Gerichtsgutachten„: Die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, Prof. Dr. Andrea-Abele-Brehm, und die Vorsitzende der Sektion Rechtspsychologie im BDP und des Fachgremiums Rechtspsychologie BDP/DGPs, Dr. jur. Dipl.-Psych. Anja Kannegießer, beantworten im Gespräch mit der DGPs Fragen zum Parlamentarischen Abend, zu den neuen Mindeststandards und zu nächsten Schritten zur Umsetzung in der Praxis. Lesen Sie hier das Interview vom 07.12.2015.
Weitere Informationen zum Konsensprozess:
Die Regierungsparteien hatten im gültigen Koalitionsvertrag vereinbart, „in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten, insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern“ zu wollen. Anfang Juli 2014 kam die Einladung der Berufsverbände und Kammern in das Bundesjustizministerium. In diesem Gespräch wurde deutlich, dass eine Verbesserung idealerweise in einem Dialogprozess über die verschiedenen psychologischen, juristischen und medizinischen Fachverbände und Kammern hinweg erzielt werden kann. Daraufhin trafen sich alle 14 Verbände und Kammern unter Begleitung des Bundesjustizministeriums zu Fachgesprächen. Unter der Federführung von Dr. Anja Kannegießer wurden in insgesamt sechs Treffen die Mindestanforderungen für Gutachten im Kindschaftsrecht verabschiedet.